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Emojis und das Urheberrecht

Die ursprünglich aus Japan stammenden Smileys und Symbole namens »Emoji« sind recht beliebt und haben dank Apple's Macs und iDevices eine rege Verbreitung gefunden. Neben einer großen Anzahl an »Emoji Art« existiert mit »Emoji Dick« sogar eine Fassung des Buches »Moby Dick«, die vollständig in Emoji-Symbole "übersetzt" wurde. Und so stellt sich relativ schnell die Frage, wie es denn eigentlich mit dem Copyright rund um die Ideogramme aussieht: Dürfen die Emoji-Symbole frei verwendet werden? Und wenn nicht, woher bekommt man eine Lizenz zur Nutzung?

Die klassischen und wohl bekanntesten Emoji-Symbole stammen von Apple, die mit ihrer Schriftart »Apple Color Emoji« (die stolze 35,90 MB misst) jedem iOS- und OS-X-Gerät die entsprechenden Symbole ausliefert. Von der Grundidee sind die Emojis jedoch nichts weiter als einfache Schriftzeichen, die seit dessen Veröffentlichung in Version 6.0 im Oktober 2010 Teil des Unicode-Standards sind. Was man gemeinhin unter Emojis versteht ist also nur eine Art, die entsprechenden Schriftzeichen darzustellen — vergleichbar mit der unterschiedlichen Darstellung von regulärem Text in unterschiedlichen Schriftarten. Die »Apple Color Emoji«-Schriftart unterliegt dabei Apple's Urheberrecht und kann daher nicht frei verwendet werden.

Aus diesem Grund implementierten bspw. Facebook und Google eigene Emoji-Grafiken, nicht zuletzt um eine plattformübergreifende Darstellung der Symbole auch auf Nicht-Apple-Devices zu gewährleisten, da die Emoji-Schriftart exklusiv mit Apple-Devices ausgeliefert wird. Und auch wenn diese eigenen Ausführungen der Emojis oftmals Apple's Implementierung sehr ähnlich sehen, handelt es sich dabei um eigene Werke dieser Firmen, die wiederum jeweils das exklusive Copyright auf diese Grafiken halten — auch diese Grafiken dürfen also nicht einfach verwendet werden.

Jegliche Verwendung von Emoji-Grafiken — sei es Apple's, Facebook's oder Google's Version — stellt also eine Verletzung des Urheberrechts dar. Der einzig legale Ausweg ist daher die Nutzung offener Emoji-Implementierungen wie bspw. die des »Phantom Open Emoji«-Projekts. Das über die Crowdfunding-Plattform »Kickstarter« finanzierte Projekt hat es sich zum Ziel gesetzt, frei-nutzbare Alternativen zu den urheberrechtlich geschützten Emoji-Grafiken zur Verfügung zu stellen.

Selbstverständlich bleibt immer noch der Weg der Lizenzierung der Implementierungen durch Apple, Facebook oder Google — die Wahrscheinlichkeit hierfür ist aber wohl eher gering.

Update: Twitter hat zwischenzeitlich in Zusammenarbeit mit »The Iconfactory« eine eigene Emoji-Implementierung namens »Twemoji« entwickelt und stellt die Grafiken inkl. skalierbarer SVG-Versionen kostenlos und unter offener CC-BY-4.0-Lizenz auf GitHub zur Verfügung.

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